Eine Mitgliedschaft bei VERSO setzt die Mitgliedschaft im DKV voraus.
Diese kostet 130,-€ / Jahr, zusätzlich erheben wir einen Beitrag von 50,-€ / Jahr, wovon wir ausschließlich VERSO-Aktivitäten finanzieren.
Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 180,-€ / Jahr (für unter 27-jährige, Berufsanfänger*innen und Student*innen sind es 50,-€ / Jahr).
Du möchtest Mitglied werden? Hier lang.
Deine Mitgliedschaft bei VERSO bringt einerseits persönliche Vorteile und stärkt andererseits die Stimme der Songwriter (m/w/d) gegenüber Branche & Politik.
Zu unserem Programm zählen u.a. Mitglieder-Workshops, Songwriting Camps und Newcomer Förderung.
Hinter den Kulissen vertreten wir die Songwriter (m/w/d) auf Europäischer Ebene, stoßen Veränderungsprozesse an (z.B. Session Fee) und launchen Kampagnen mit unseren Partnern (z.B. #musikvonhier).
Das Leitungsteam steht für Fragen, Anregungen und Ideen zur Verfügung.
Um in Kommunikation mit Verlagen, Labels & Managements größtmöglichen Einfluss zu nehmen, ist es für VERSO wichtig, möglichst viele Songwriter (m/w/d) im Rücken zu haben. Wir freuen uns deshalb über Deine Mitgliedschaft. Je mehr Mitglieder wir vertreten, desto bessere Argumente haben wir in Gesprächen mit der Industrie.
Ja.
Neben dem Komponist*innenverband sind wir auch mit dem Textdichter*innenverband eng verbunden.
Dein Schwerpunkt muss also nicht auf Komposition liegen, um VERSO Mitglied zu werden.
Bei VERSO unterteilen wir nicht in Komponist*innen und Textdichter*innen, sondern sehen die beiden Kategorien im Beruf der Songwriter (m/w/d) als großes Ganzes.
Nein, die GEMA-Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Mitgliedsantrag beim DKV und somit auch für die Mitgliedschaft bei VERSO.
Wir bieten unseren VERSO Mitgliedern regelmäßig Workshops und Songwriting Sessins in Kooperation mit unseren internationalen Partnern an. Für die Teilnahme an unserem Mitgliederprogramm ist die VERSO Mitgliedschaft Voraussetzung. Diese kannst Du hier beantragen.
Das Programm kommunzieren wir über unseren Newsletter.
Je mehr Metadaten Du der GEMA lieferst, um so garantierter ist die korrekte Abrechnung Deiner Songs.
- Melde Deinen Song vor Release oder aber im Releasemonat selbst an. Vor allem für die Kategorie “Digital” ist eine frühe Anmeldung unabdingbar.
- Gib den/die Interpret*in mit an.
- Gib den ISRC Code mit an. Diesen bekommst Du zB über das Management/Label der Artists oder nach Release online über einen ISRC Finder.
- Lade Dein Soundfile beim GEMA Soundfileupload hoch.
- Gib alle Mitautor*innen und deren Prozentuale Beteiligung mit an.
- Wähle mit dem Schieberegler die Regelung der Anteile im AR.
Der GEMA Verteilungsplan regelt die Aufteilungsverhältnisse zwischen den Urheber*innen und Musikverlegern eines Werks.
Im Aufführungs- und Senderecht (AR) ist die Gewichtung anders als im Vervielfältigungsrecht (VR).
Treffen Komponist und Textdichter keine Freie Vereinbarung, erhält der Komponist automatisch im AR 64,00 % und der Textdichter 36,00 %. Seit einiger Zeit können Komponist*innen und Textdichter*innen jedoch selbst bestimmen, wie sie untereinander ihre Anteile aufteilen. Dabei gibt es einen Mindestanteil für alle Komponisten von 35,20 % und für alle Textdichter von 19,80 %. Diese Art der Anteilsaufteilung nennt man auch Freie Vereinbarung. Bei der Werkanmeldung im Onlineportal kannst Du per Schieberegler diese Anteile auswählen.
Wir bei VERSO plädieren für eine 50:50 Aufteilung, da wir finden Text und Musik sind gleichwertige Bestandteile von Songs.
Nutzt also bei Songanmeldung den Schieberegler und bittet Eure Verrlage mit 50:50 Verteilung anzumelden.
Weitere Infos zur Anteielsregelung:
Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, solltest Du ordentliches GEMA Mitglied werden, um Deine Stimme innerhalb der GEMA für Veränderung, Beschlüsse und Abstimmungen nutzen zu können.
Außerdem qualifizierst Du Dich für die Sozialleistungen der GEMA.
Selbst, wenn Du nicht aktiv in Prozesse involviert werden möchtest, kannst Du Deine Stimme nutzen, indem Du Dich von anderen Mitgliedern bei dem GEMA Versammlungen vertreten lässt.
Mit dem Eintritt in die GEMA wirst Du außerordentliches Mitglied.
Um ordentliches Mitglied zu werden, musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 5 Jahre außerordentliches Mitglied
- in fünf aufeinanderfolgenden Jahren ein Mindestaufkommen von insgesamt 30.000€ und zudem innerhalb dieses Fünfjahreszeitraumes in vier aufein- anderfolgenden Jahren ein Mindestaufkommen von jährlich 1.800€
- Ein*e Urheber*in kann die ordentliche Mitgliedschaft nur in einer Berufsgruppe erwerben, also entweder als Komponist*in oder Textdichter*in. Liegen die Voraussetzungen in beiden Berufsgruppen vor, so muss sich der/die Musikschaffende für eine Berufsgruppe entscheiden.
Weitere Infos findest Du hier: https://www.gema.de/documents/d/guest/user_upload-dokumente-musikurheber-information-information_formen_der_mitgliedschaft-pdf
Schreib uns gerne eine Mail unter info(at)verso.online oder eine Nachricht bei Instagram.