Eine Mit­glied­schaft bei VER­SO setzt die Mit­glied­schaft im DKV voraus.

Die­se kos­tet 130,-€ / Jahr, zusätz­lich erhe­ben wir einen Bei­trag von 50,-€ / Jahr, wovon wir aus­schließ­lich VER­SO-Akti­vi­tä­ten finanzieren.

Somit ergibt sich ein Gesamt­be­trag von 180,-€ / Jahr (für unter 27-jäh­ri­ge, Berufsanfänger*innen und Student*innen sind es 50,-€ / Jahr).

Du möch­test Mit­glied wer­den? Hier lang.

Dei­ne Mit­glied­schaft bei VER­SO bringt einer­seits per­sön­li­che Vor­tei­le und stärkt ande­rer­seits die Stim­me der Song­wri­ter (m/w/d) gegen­über Bran­che & Politik.

Zu unse­rem Pro­gramm zäh­len u.a. Mit­glie­der-Work­shops, Song­wri­ting Camps und New­co­mer Förderung.

Hin­ter den Kulis­sen ver­tre­ten wir die Song­wri­ter (m/w/d) auf Euro­päi­scher Ebe­ne, sto­ßen Ver­än­de­rungs­pro­zes­se an (z.B. Ses­si­on Fee) und laun­chen Kam­pa­gnen mit unse­ren Part­nern (z.B. #musik­von­hier).

Das Lei­tungs­team steht für Fra­gen, Anre­gun­gen und Ideen zur Verfügung.

Um in Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Ver­la­gen, Labels & Manage­ments größt­mög­li­chen Ein­fluss zu neh­men, ist es für VER­SO wich­tig, mög­lichst vie­le Song­wri­ter (m/w/d) im Rücken zu haben. Wir freu­en uns des­halb über Dei­ne Mit­glied­schaft. Je mehr Mit­glie­der wir ver­tre­ten, des­to bes­se­re Argu­men­te haben wir in Gesprä­chen mit der Industrie.

Ja.

Neben dem Komponist*innenverband sind wir auch mit dem Textdichter*innenverband eng verbunden.

Dein Schwer­punkt muss also nicht auf Kom­po­si­ti­on lie­gen, um VER­SO Mit­glied zu werden.

Bei VER­SO unter­tei­len wir nicht in Komponist*innen und Textdichter*innen, son­dern sehen die bei­den Kate­go­rien im Beruf der Song­wri­ter (m/w/d) als gro­ßes Ganzes.

Nein, die GEMA-Mit­glied­schaft ist Vor­aus­set­zung für den Mit­glieds­an­trag beim DKV und somit auch für die Mit­glied­schaft bei VERSO.

Wir bie­ten unse­ren VER­SO Mit­glie­dern regel­mä­ßig Work­shops und Song­wri­ting Ses­sins in Koope­ra­ti­on mit unse­ren inter­na­tio­na­len Part­nern an. Für die Teil­nah­me an unse­rem Mit­glie­der­pro­gramm ist die VER­SO Mit­glied­schaft Vor­aus­set­zung. Die­se kannst Du hier beantragen.

Das Pro­gramm kom­mun­zie­ren wir über unse­ren Newsletter.

Je mehr Meta­da­ten Du der GEMA lie­ferst, um so garan­tier­ter ist die kor­rek­te Abrech­nung Dei­ner Songs.

- Mel­de Dei­nen Song vor Release oder aber im Release­mo­nat selbst an. Vor allem für die Kate­go­rie “Digi­tal” ist eine frü­he Anmel­dung unabdingbar.

- Gib den/die Interpret*in mit an.

- Gib den ISRC Code mit an. Die­sen bekommst Du zB über das Management/Label der Artists oder nach Release online über einen ISRC Finder.

- Lade Dein Sound­fi­le beim GEMA Sound­fi­leu­pload hoch.

- Gib alle Mitautor*innen und deren Pro­zen­tua­le Betei­li­gung mit an.

- Wäh­le mit dem Schie­be­reg­ler die Rege­lung der Antei­le im AR.

Der GEMA Ver­tei­lungs­plan regelt die Auf­tei­lungs­ver­hält­nis­se zwi­schen den Urheber*innen und Musik­ver­le­gern eines Werks.

Im Auf­füh­rungs- und Sen­de­recht (AR) ist die Gewich­tung anders als im Ver­viel­fäl­ti­gungs­recht (VR).

Tref­fen Kom­po­nist und Text­dich­ter kei­ne Freie Ver­ein­ba­rung, erhält der Kom­po­nist auto­ma­tisch im AR 64,00 % und der Text­dich­ter 36,00 %. Seit eini­ger Zeit kön­nen Komponist*innen und Textdichter*innen jedoch selbst bestim­men, wie sie unter­ein­an­der ihre Antei­le auf­tei­len. Dabei gibt es einen Min­dest­an­teil für alle Kom­po­nis­ten von 35,20 % und für alle Text­dich­ter von 19,80 %. Die­se Art der Anteils­auf­tei­lung nennt man auch Freie Ver­ein­ba­rung. Bei der Werk­an­mel­dung im Online­por­tal kannst Du per Schie­be­reg­ler die­se Antei­le auswählen.

Wir bei VER­SO plä­die­ren für eine 50:50 Auf­tei­lung, da wir fin­den Text und Musik sind gleich­wer­ti­ge Bestand­tei­le von Songs.

Nutzt also bei Song­an­mel­dung den Schie­be­reg­ler und bit­tet Eure Verr­la­ge mit 50:50 Ver­tei­lung anzumelden.

Wei­te­re Infos zur Anteielsregelung:

https://www.gema.de/hilfe/musikurheber/tantiemen-ausschuettung/tantiemen/verteilung-einnahmen-aus-rechteverwertung

Wenn Du die Vor­aus­set­zun­gen erfüllst, soll­test Du ordent­li­ches GEMA Mit­glied wer­den, um Dei­ne Stim­me inner­halb der GEMA für Ver­än­de­rung, Beschlüs­se und Abstim­mun­gen nut­zen zu können.

Außer­dem qua­li­fi­zierst Du Dich für die Sozi­al­leis­tun­gen der GEMA.

Selbst, wenn Du nicht aktiv in Pro­zes­se invol­viert wer­den möch­test, kannst Du Dei­ne Stim­me nut­zen, indem Du Dich von ande­ren Mit­glie­dern bei dem GEMA Ver­samm­lun­gen ver­tre­ten lässt.

Mit dem Ein­tritt in die GEMA wirst Du außer­or­dent­li­ches Mitglied.

Um ordent­li­ches Mit­glied zu wer­den, musst Du fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:

- 5 Jah­re außer­or­dent­li­ches Mitglied

- in fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Jah­ren ein Min­dest­auf­kom­men von ins­ge­samt 30.000€ und zudem inner­halb die­ses Fünf­jah­res­zeit­rau­mes in vier auf­ein- ander­fol­gen­den Jah­ren ein Min­dest­auf­kom­men von jähr­lich 1.800€

- Ein*e Urheber*in kann die ordent­li­che Mit­glied­schaft nur in einer Berufs­grup­pe erwer­ben, also ent­we­der als Komponist*in oder Textdichter*in. Lie­gen die Vor­aus­set­zun­gen in bei­den Berufs­grup­pen vor, so muss sich der/die Musik­schaf­fen­de für eine Berufs­grup­pe entscheiden.

Wei­te­re Infos fin­dest Du hier: https://www.gema.de/documents/d/guest/user_upload-dokumente-musikurheber-information-information_formen_der_mitgliedschaft-pdf

Schreib uns ger­ne eine Mail unter info(at)verso.online oder eine Nach­richt bei Insta­gram.