Wie beantrage ich die ordentliche GEMA-Mitgliedschaft?
Es gibt drei Möglichkeiten, Mitglied der GEMA zu sein. Bei Anmeldung bist du zunächst und automatisch
Stufe 1, angeschlossenes Mitglied:
Da es verschiedene Vorteile hat, ordentliches Mitglied zu sein (Stimmrecht, GEMA-Rente, etc.), empfehlen wir dir diese Mitgliedschaft zu beantragen, sobald es dir möglich ist.
Um die jeweils nächsthöhere Mitgliedsstufe zu beantragen, gelten folgende Voraussetzungen:
Stufe 2: außerordentliche Mitgliedschaft
(ist die Vorstufe zur ordentlichen Mitgliedschaft und kann ggf. übersprungen werden*):
- Antrag als formloses Anschreiben an Abteilung Mitglieder- und Partner-Administration (mitgliederservice@gema.de)
- Komponisten: 5 verfasste Kompositionen
- Textdichter: 5 verfasste Texte
- Nachweis jeweils durch veröffentlichten Tonträger, bei Textdichtern Texte zusätzlich mitschicken
- erfordert 5 Jahre außerordentliche Mitgliedschaft
- in 5 aufeinander folgenden Jahren 30.000 EUR Mindestaufkommen von der GEMA
- in 4 von den 5 Jahren mindestens 1.800 EUR pro Jahr
- Antrag über die Abteilung Mitglieder- und Partner-Administration (mitgliederservice@gema.de)